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Um eine Förderung der Stiftung im Rahmen der der Stiftung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erhalten zu können, ist ein entsprechender, vollständig ausgefüllter Antrag fristgemäß zum 15.11. für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. des nachfolgenden Jahres oder zum 15.05. für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12. des laufenden Jahres ausschließlich online einzureichen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Vereinsmitglieder oder Personensorgeberechtigte von Vereinsmitgliedern des SV Handwerk Leipzig.
Im Jahr 2027 stehen voraussichtlich insgesamt 3000,00 € für Förderprojekte zur Verfügung.
Der Stiftungsrat entscheidet mit einfacher Mehrheit über die möglichen Zuwendungen und deren Höhe und begründet seine Entscheidungen. Ein Widerspruch gegen den Beschluss des Stiftungsrates ist nicht möglich.




